21 - 22 November 2019

Rechtsdurchsetzung, Implementationsdefizite und Rechtsverwirklichung in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Forum Kinder- und Jugendhilferecht

Das Kinder- und Jugendhilferecht weiterzuentwickeln, ist eine stetige Aufgabe. Millionen junger Menschen und ihre Familien nehmen vielfältige Leistungen und Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch: von der Beratung und offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit über die Kindertagesbetreuung bis zu den Hilfen durch sozialpädago­gische Angebote, Pflegefamilien oder stationäre Einrichtungen. Das jährlich stattfindende „Forum Kinder- und Jugendhilferecht“ ist ein Ort, an dem die rechtliche Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe wissenschaftlich aus einer juristischen und interdisziplinären Perspektive reflektiert wird. Das Forum, das erstmals im Juni 2018 am WZB in Berlin stattfand, setzt sich jeweils mit einem ausgewählten Thema des Kinder- und Jugendhilferechts auseinander und lädt zu einem offenen Diskurs durch Fachbeiträge und Diskussionen ein.

Das Thema des 2. Forums Kinder- und Jugendhilferecht ist „Rechtsdurchsetzung, Implementationsdefizite und Rechtsverwirklichung in der Kinder- und Jugendhilfe“.

Das Kinder- und Jugendhilferecht beinhaltet eine Reihe von individuellen Rechtsansprüchen, etwa auf Hilfen zur Erziehung, Kindertagesbetreuung oder Eingliederungshilfe. Auf der anderen Seite stehen objektive Rechtspflichten, wie etwa die Gesamt- und Planungsverantwortung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die (bisher) in der Regel nicht einklagbar sind. Sowohl bei der Wahrnehmung von Ansprüchen als auch bei der Umsetzung objektiver Rechtspflichten zeigen sich erhebliche regionale und soziale Disparitäten und Implementationsdefizite. Vor dem Hintergrund der verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer effektiven Rechtsdurchsetzung und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stellt das Forum die Frage, auf welche Ursachen eine mangelnde Mobilisierung von Rechten in der Kinder- und Jugendhilfe ggf. zurückgeführt werden kann und welche Verbesserungspotentiale sich – etwa durch Einrichtung von Ombudsstellen, die Stärkung von Beteiligungsrechten oder Verbandsklagerechte –  bieten.  

Das „Forum Kinder- und Jugendhilferecht“ wird von der Stiftung Universität Hildesheim (Institut für Sozial- und Organisationspädagogik), der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Juristische Fakultät) und vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) organisiert und wird wechselnd in Mainz, Hildesheim und Berlin ausgerichtet.

 

Verbindliche Anmeldungen sind ab sofort möglich.