Neue Governance-Modelle an Berliner Hochschulen: Die Erprobungsklausel (§ 7a) des BerlHG auf dem Prüfstand

Abstract

Aufbau- und Ablauforganisation, Kompetenzen und Entscheidungsfindung von Hochschulen werden maßgeblich durch die Hochschulgesetze der Länder bestimmt. Seit einigen Jahren ist deren Regelungsdichte und Zuschnitt ein Spielfeld des kompetitiven Föderalismus. Berlin stellte es seinen Hochschulen 1998 frei, von den gesetzlichen Normen abzuweichen und ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln. Davon haben alle Universitäten und Fachhochschulen des Landes Gebrauch gemacht. Wie sie ihre Autonomie genutzt haben und wie sich ihre frei gewählten Organisationsmodelle zu parallelen Entwicklungen in anderen Bundesländern verhalten, war Gegenstand des Projekts. Sein überraschendes Ergebnis: Die Berliner Freiheiten haben nicht etwa zu radikalen Reformen in der Hochschul-Governance geführt. Im Wettbewerb um deren Modernisierung haben vielmehr andere Länder die Nase vorn. Will Berlin die Handlungs- und Leistungsfähigkeit seiner Hochschulen verbessern, sollte es daher in der anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes klare Eckpunkte dafür vorgeben statt auf alle Regeln verzichten.